
"Verbrennst Du noch oder
entsorgst Du schon?!"
"[...]Die Verbrennung von Teerspitzen ist für mich keine Option. Neben dem Gestank entstehen auch giftige, zum Teil krebserregende Dämpfe, die in die Umwelt emittiert (ausgestoßen) werden und dann direkt in der Umgebungsluft enthalten sind. Ich will meine Gäste und mich keiner Gesundheitsgefährdung aussetzen, erst recht nicht wenn ich die Pfähle kostengünstig über meinen Partner entsorgen und damit vermeiden kann. Ich sehe das aus dem Blickwinkel des Gastgebers:
meine Weinkunden besuchen die Mosel, um den Ausblick, die Sonne und die Luft zu
genießen. – Aber selbstverständlich auch meine Weine!" (lacht), sagt Jens Friedrich vom Weingut Peter-Kropf in Bernkastel-Kues.
"Ich entsorge meine Rebpfähle bei Ruppenthal in Mülheim, die machen ein auf mich zugeschnittenes Angebot und stellen, wenn mehr anfällt auch einen Container zur Verfügung. Mein Partner der Region in Sachen Umweltschutz und Entsorgung ist für die orangefarbenen LKW bekannt und kommt aus Mülheim an der Mosel!"
In vielen Weinbergen ist es -trotz hoher Geldbußen- noch immer Praxis Rebpfähle mit Teerspitzen zu verbrennen oder sie zum Verrotten in den Wald zu werfen. Krebserregende Substanzen in der Umgebungsluft oder Verunreinigungen des Grundwassers durch Eintrag dieser Substanzen in die (über-)lebenswichtigen Ströme sind die Folge.
Aus diesem Grund sind derartige Abfälle, die beim „Ausflicken“ und ähnlichen Weinbergs-arbeiten anfallen, laut Abfall-Verbringungs-Verordnung (AVV) als gefährlicher Abfall deklariert. Sie verlangen besondere Sorgfalt bei der Entsorgung und müssen von Spezialisten -wie wir es sind- unschädlich und umweltschonend beseitigt werden.
Fragen Sie nach unseren Leistungen und lassen Sie sich von uns beraten.
Sie erhalten ein individuelles Angebot. Wir freuen uns schon jetzt auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!
Für weitere Informationen und zum Weiterlesen schlagen wir Ihnen folgende Artikel der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vor:
Entsorgung von imprägnierten Pfählen (vom 10.März 2008)
Entsorgung von Grünschnittabfällen (vom 15.März 2010)
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